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Stand der Gesetzgebung

Informieren Sie sich hier über Werdegang, aktuellen Stand und weiteren Zeitplan der Unterhaltsrechtsreform.

Übersicht über die Entwicklung der Unterhaltsrechtsreform
 

31.12.2007
Im BGBl. I 2007 Nr. 70, S. 3283 wird die Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung vom 28.12.2007 verkündet.

28.12.2007
Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 wird im BGBl. I 2007 Nr. 69, S. 3189 verkündet. Ebenfalls verkündet wird das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes vom 21.12.2007 im BGBl. I 2007 Nr. 69, S. 3194.

17.12.2007
Das OLG Düsseldorf stellt die neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder vor. Die neue Tabelle tritt zum 1.1.2008 in Kraft. Ihre letzte Aktualisierung stammt zwar erst vom 1.7.2007. Eine Neufassung war aber wegen der zum 1.1.2008 in Kraft tretenden Reform des Unterhaltsrechts erforderlich geworden.

30.11.2007
Der Bundesrat hat am 30.11.2007 auf einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zur geplanten Unterhaltsrechtsreform verzichtet. Daher kann das Einspruchsgesetz wie geplant zum 1.1.2008 in Kraft treten. Schwerpunkte der Reform sind die Gleichstellung verheirateter und unverheirateter Eltern bei der Dauer des Betreuungsunterhalts, der Vorrang der Unterhaltsansprüche der Kinder in so genannten Mangelfällen und eine Stärkung der nachehelichen Verantwortung.

09.11.2007
Der Deutsche Bundestag hat am 9.11.2007 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts mit den Maßgaben der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/6980) verabschiedet. Das neue Unterhaltsrecht soll zum 1.1.2008 in Kraft treten.

24.05.2007
Aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 28.2.2007 fand eine Sondersitzung des Rechtsausschusses zum Unterhaltsrecht statt. In dem am 23.5.2007 veröffentlichten Beschluss entschied das BVerfG, dass es gegen Art. 6 Abs. 5 GG verstößt, die Dauer eines Unterhaltsanspruchs, den der Gesetzgeber einem Elternteil wegen der Betreuung seines Kindes gegen den anderen Elternteil einräumt, für eheliche und nichteheliche Kinder unterschiedlich zu bestimmen. (Pressemitteilung des BVerfG ).
Ursprünglich sollte die Reform am 25.5.2007 im Bundestag verabschiedet werden. Aufgrund der BVerfG-Entscheidung muss nun über das Vorhaben erneut beraten werden. Zunächst muss sich wieder die Koalition einigen, damit das BMJ die Einigung umsetzen kann. Daraufhin wird sich der Rechtsausschuss damit befassen. Danach findet die 2. und 3. Lesung des Gesetzes im Bundestag und der „Zweite Durchgang“ der Reform im Bundesrat statt.

Zeitplan: Über das Inkrafttreten kann bisher nur spekuliert werden. Vermutlich geht es erst nach der Sommerpause weiter. In einem Interview mit der FAZ (16.6.2007) hofft Frau Zypries noch, dass das Gesetz vor der Sommerpause vom Parlament beschlossen wird. Bisher wird in der Koalition aber noch diskutiert.

Zur Überbrückung der Übergangszeit mussten die unterhaltsrechtlichen Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung zum 1.7.2007 angepasst werden. Sie wiederum bilden die Grundlage für die unterhaltsrechtlichen Tabellen und Leitlinien der Oberlandesgerichte, insb. für die Düsseldorfer Tabelle.

22.03.2007
Die Koalitionsfraktionen verständigen sich in einem Spitzengespräch auf die Eckpunkte eines neuen Unterhaltsrechts (Pressemitteilung ). Danach sollen künftig Kinder in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten den Vorrang vor Ehefrauen beziehungsweise Lebensgefährtinnen haben. Geschiedene Ehefrauen werden künftig den zweiten Rang erhalten, nicht verheiratete Frauen müssen sich nach einer Trennung mit dem dritten Rang abfinden. Das Gesetz soll zum 1.7.2007 in Kraft treten.

16.10.2006
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts findet bei der Expertenanhörung weitgehende Zustimmung:

hib-Meldung zur öffentlichen Anhörung
Stellungnahmen der Experten bei der Anhörung im Rechtsausschuss.

29.06.2006
Der Bundestag gibt den Entwurf an die zuständigen Ausschüsse weiter.

15.06.2006
Die Bundesregierung bringt ihren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (Drs. 16/1830 ) beim Bundestag ein. Dabei wird den Unterhaltsansprüchen von minderjährigen Kindern Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen eingeräumt.

19.05.2006
Der Bundesrat nimmt zum Regierungsentwurf Stellung und mahnt einzelne Punkte an, Drs. 253/06 .

05.04.2006
Das Bundeskabinett beschließt die Reform des Unterhaltsrechts . Wesentliche Inhalte, s. Pressemeldung . Geplantes Inkrafttreten 1.4.2007.

08.03.2006
Die FDP-Fraktion stellt einen Antrag (BT-Drs. 16/891) mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts vorzulegen.

11.11.2005
Die  Union und SPD vereinbaren im Koalitionsvertrag, dass Kinder beim Unterhalt an erster Stelle stehen sollen und der Gesetzentwurf weiter vorangetrieben wird.

30.09.2005
Antwort der Bundesregierung  auf die große Anfrage Drs. 15/3317, Drs. 15/6003.
Darin bezieht sich die Bundesregierung auf die bevorstehende Unterhaltsrechtsreform und darüber hinaus erwähnt sie folgende internationale Neuerungen, die beabsichtigt sind:

Die Haager Konferenz arbeitet derzeit ein weiteres unterhaltsrechtliches Übereinkommen aus, das zumindest Vorschriften zur Zusammenarbeit sowie zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen enthalten soll. Am Rande dieser Arbeiten wird auch geprüft, ob das international privatrechtliche Haager Übereinkommen vom 2.Oktober 1973 einer Revision unterzogen werden soll. In diesem Rahmen hat die Bundesregierung in Den Haag eine Diskussion darüber in Gang gesetzt, ob im internationalen Unterhaltsrecht eine zumindest begrenzte Rechtswahl zugelassen werden soll. "Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kommission in absehbarer Zeit einen Vorschlag für eine Verordnung zur besseren Durchsetzung von Unterhaltsforderungen im Ausland vorlegen wird."

09.05.2005
Das Bundesministerium legt den Referentenentwurf den Ministerien vor. Geplantes Inkrafttreten: Ende 2006.

20.04.2005
Die FDP-Fraktion stellt einen Antrag (BT-Drs. 15/5369 ), mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts vorzulegen.

01.11.2004
BMJ veröffentlicht Eckpunkte zur geplanten Unterhaltsrechtsreform.

22.09.2004
Die FDP-Fraktion stellt eine große Anfrage zum Reformbedarf im Unterhaltsrecht (BT-Drs. 15/3117 ).

17.09- 20.09.2003
Der 15. Familiengerichtstag spricht Empfehlungen für unterhaltsrechtliche Änderungen an Rechtsberatung und Rechtsprechung aus.

09.04.2003
Das Bundesverfassungsgericht beschließt zur Verfassungsmäßigkeit der Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt und fordert den Gesetzgeber auf, die Regelungen zum Kindergeld und deren sozial-, steuer- und familienrechtliche Verflechtungen klarer zu formulieren.

 

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Prütting/Helms (Hrsg.)
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Ehinger/Griesche/Rasch
Handbuch Unterhaltsrecht,6. Auflage
Ansprüche – Berechnung – Strategien – Durchsetzung


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