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Berücksichtigung des Kindergeldes beim Unterhaltsanspruch privilegierter Volljähriger

§ 1612b Abs. 5 BGB ist auf privilegierte volljährige Kinder (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) weder direkt noch entsprechend anwendbar.

Die mit dieser Bestimmung bezweckte Sicherung des Existenzminimums ist für volljährige Kinder durch eine entsprechende Bemessung des nach der ersten Einkommensgruppe in der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlenden Unterhalts sicherzustellen.

BGH Urt. v. 17.01.2007 - XII ZR 166/04
OLG Nürnberg, Urt. v. 29.7.2004 - 7 UF 2116/04
AG Nürnberg v. 27.5.2004 - 101 F 68/04

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