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Zeitliche Begrenzung und Herabsetzung des Aufstockungsunterhaltsanspruchs

Die zeitliche Begrenzung und Herabsetzung des Unterhalts nach § 1573 Abs. 2 BGB richtet sich nicht nach einer absoluten Ehedauer, sondern hängt insbesondere vom Eintritt ehebedingter Einbußen ab, die nicht mehr ausgeglichen werden können.

BGH Urt. v. 25.10.2006 - XII ZR 190/03
OLG Schleswig, Urt. v. 8.9.2003 - 15 UF 254/01 (= OLGReport Schleswig 2003, 500)
AG Ahrensburg v. 26.11.2001 - 24 F 149/97

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